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REGELUNG

Allgemeine Bedingungen
Sie melden sich an, um am Eislek Gravel Luxembourg teilzunehmen, einer Veranstaltung von LETZ' XPLORE ASBL mit Sitz in 7, Rue du Moulin L-9650 Esch-Sur-Sûre, im Folgenden "der Veranstalter" genannt.
Der Organisator ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen und ist unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: info@eislekgravelluxembourg.com
Diese Veranstaltung wird unter der Schirmherrschaft der Fédération du Sport Cycliste Luxembourgeoise organisiert und ist Teil des Kalenders der UCI Gravel World Series.

Artikel 1. Anmeldung
Der Teilnehmer erklärt hiermit, dass er zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung seines gesetzlichen Vormunds hat, um sich für die Veranstaltung anzumelden.
Die Anmeldung ist nur gültig, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde, alle Angaben korrekt sind, die Anmeldegebühr vollständig bezahlt wurde, alle zusätzlichen Kosten vollständig bezahlt wurden und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert wurden.


Artikel 2. Recht auf Widerruf
Die Eintragung fällt unter die in Art. VI, 53, 12° C. CDE, die das Widerrufsrecht ausschließt.
Bei Nichtteilnahme, aus welchem Grund auch immer, hat die angemeldete Person keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr oder zusätzlicher Kosten.


Artikel 3. Speicherplatz
Die Teilnahme an einer Veranstaltung und das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Bei einigen Veranstaltungen stellt der Organisator einen Lagerraum zur Verfügung, in dem der Teilnehmer seine persönlichen Gegenstände und sein Fahrrad kostenlos und unverbindlich abstellen kann. Der Organisator ergreift alle angemessenen Sicherheitsmaßnahmen, um den Raum so gut wie möglich zu bewachen, aber die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.  Der Organisator rät dem Teilnehmer, keine Wertgegenstände mitzubringen oder zu lagern. Der Organisator haftet unter keinen Umständen für Schäden, Verlust oder Diebstahl der persönlichen Gegenstände oder des Fahrrads des Teilnehmers.


Artikel 4. Teilnahme
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn eine gültige Anmeldung vorliegt und die vollständige Bezahlung erfolgt ist.
Während der Teilnahme muss der Nachweis der Anmeldung (Startnummer, Nummer auf dem Lenker ...) immer sichtbar sein.
Der Teilnehmer sollte sich stets umweltfreundlich verhalten. In der Nähe der Verpflegungszonen sind Zonen für die Abfallentsorgung vorgesehen.  Das Wegwerfen von Abfällen außerhalb dieser Zonen ist zu jeder Zeit strengstens untersagt. Jeder Teilnehmer, der sich nicht an diese Regel hält, wird sofort vom Lauf ausgeschlossen.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss immer einen Helm tragen.  
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor dem Start über vorschriftsmäßiges Material (Bremsen, neue Reifen) zu verfügen und Ersatzteile (Fahrradschlauch unerlässlich) sowie geeignete Kleidung mitzubringen. Am Start und auf der Strecke kann ein technischer Hilfsdienst bereitgestellt werden. Dieser Dienst kann nicht für Zwischenfälle oder Stürze haftbar gemacht werden, die auf sein Eingreifen zurückzuführen sind oder nicht. In diesem Zusammenhang muss das Material, das zum Fahrrad gehört, ordnungsgemäß befestigt werden, um jegliches Risiko eines Sturzes, eines Bruchs oder eines Verlusts auf der Straße zu vermeiden. Der Teilnehmer haftet für jede Nachlässigkeit in diesem Bereich.
Im Falle eines Verstoßes ist der fehlbare Teilnehmer auf eigenes Risiko allein strafrechtlich verantwortlich, aber darüber hinaus ist er auch allein zivilrechtlich verantwortlich für Unfälle, die er direkt oder indirekt verursacht oder erleidet. Der Teilnehmer erkennt an, dass das Radfahren mit oder ohne Zeitmessung auf öffentlichen Straßen oder Wegen Risiken birgt und erfordert, dass er seine Geschwindigkeit ständig an die Verkehrsbedingungen und den Zustand der Straßen und Wege anpasst. Er ist sich seiner Verletzlichkeit voll bewusst und akzeptiert die Risiken des Ausrutschens, von Unfällen und insbesondere von Stürzen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, und achtet auf seine eigene Sicherheit und die der anderen Teilnehmer. Der Teilnehmer muss den Anweisungen der Organisatoren und ihrer freiwilligen Helfer, der medizinischen Teams und der Polizei folgen.
Die ernannten Kommissare sind befugt, jeden Teilnehmer, der sich nicht an die Regeln hält, zu bestrafen oder sogar sofort auszuschließen und ihm das Rahmenschild abzunehmen (Abfallwerfen, gefährliches Fahren, Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung, ...). Ebenso ist das medizinische Personal befugt, Teilnehmer, die Risiken eingehen, die ihre Gesundheit oder ihr Leben gefährden könnten, zu suspendieren und zu evakuieren.
Der Organisator behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, die gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder eine Gefahr für sich selbst oder für Dritte darstellen.

 

Artikel 5. Kategorien und Platzierungen
Jeder Wettkampf wird nach den geltenden Altersklassen gewertet und mit einer Podiumszeremonie geehrt.
Die Kategorien Elite (M/F) sowie die Alterskategorien 19 bis 59 Jahre für Männer und 19 bis 49 Jahre für Frauen werden auf die 120 km angewendet.
Der 72-Kilometer-Lauf ist den Altersklassen über 60 Jahre für Männer und über 50 Jahre für Frauen vorbehalten.
Werden klassifiziert:
- Läuferinnen und Läufer, die an allen Punkten der elektronischen Zeitmessung vorbeigekommen sind.
- Läuferinnen und Läufer, die die gesamte Strecke absolviert haben.
- Läuferinnen und Läufer, die die Distanz beenden, für die sie sich angemeldet haben.
Teilnehmer, die sich dafür entscheiden, eine Distanz zu laufen, die nicht ihrer Altersgruppe entspricht, werden nicht in die Altersgruppen eingeordnet.
Im Falle von Zweifeln, ob der Läufer die gesamte Strecke verfolgt hat, kann die Organisation den Läufer bitten, den GPS-Track seines Laufs zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Sollte sich der Läufer weigern, dies zu tun, wird die für den Läufer ungünstigste Sanktion angewendet.
Die Teilnehmer müssen den Sportgeist und das Fairplay des Rennens respektieren. Im Falle von Betrug (falsche Startzone, Frühstart, Nichtbeachtung der Strecke, Hilfe oder Benutzung von Fahrzeugen...), unangemessenem Verhalten oder gefährlichen Aktivitäten (respektlose oder beleidigende Äußerungen, Unhöflichkeit, Gebrauch von Dopingmitteln, Wegwerfen von Gegenständen oder Müll, gefährliches Fahren, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung usw.) werden sie bestraft. Jeder Teilnehmer, der gegen die luxemburgische Straßenverkehrsordnung verstößt, wird systematisch vom nächsten Rennen ausgeschlossen.

Artikel 6. Qualifikation über die UCI Gravel World Series
Bei jeder Veranstaltung der UCI Gravel World Series kann man sich für die UCI Gravel World Championships qualifizieren. Die besten 25% der Athleten in jeder Altersgruppe qualifizieren sich für die UCI Gravel World Championships. Diese 25% werden anhand der Anzahl der gestarteten Teilnehmer in jeder Altersgruppe berechnet, nicht anhand der Anzahl der Fahrer, die die Ziellinie überquert haben.
Darüber hinaus qualifizieren sich die ersten drei Fahrer jeder offiziellen Altersgruppe automatisch für die Weltmeisterschaften, unabhängig davon, wie viele Teilnehmer in dieser Kategorie an den Start gehen. Die Fahrer müssen das Rennen zwingend beenden, um sich zu qualifizieren. Die Altersgruppe eines Teilnehmers wird auf der Grundlage seines Alters am 31. Dezember des laufenden Jahres bestimmt.
Die Kategorien Männer 19-59 Jahre und Frauen 19-49 Jahre können sich nur durch die Teilnahme am Langstreckenlauf (120 km) qualifizieren. Die Kategorien Männer 60 Jahre und älter und Frauen 50 Jahre und älter können sich nur durch die Teilnahme an der Kurzstrecke (72 km) qualifizieren.


Artikel 7. Preise
Die genannten Preise sind stets in Euro angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.


Artikel 8. Zahlung
Der/die Teilnehmer/in muss bei der Anmeldung immer den Gesamtbetrag der Anmeldung (Anmeldegebühr und Zuschläge) im Voraus bezahlen, indem er/sie das zur Verfügung gestellte Online-Zahlungssystem verwendet.


Artikel 9. Änderung der Anmeldung
Ein Teilnehmer, der seine Anmeldung auf eine andere Person übertragen möchte, kann den Organisator per E-Mail (info@eislekgravelluxembourg.com) kontaktieren oder kann dies am Tag der Veranstaltung vor Ort tun. Der Teilnehmer muss eine Verwaltungsgebühr zahlen, um diese Änderung vorzunehmen.
Der Teilnehmer, der seine Distanz ändern möchte, kann den Organisator per E-Mail (info@eislekgravelluxembourg.com) kontaktieren oder kann dies vor Ort am Tag der Veranstaltung tun. Der Teilnehmer muss eine Verwaltungsgebühr zahlen, zusätzlich zu dem möglichen Zuschlag, der für die neu gewählte Distanz gilt.
Es ist nicht möglich, die Anmeldung für eine andere Ausgabe dieser Veranstaltung umzutauschen.

 

Artikel 10. Gesund & sicher Sport treiben und COVID-19
Der/die Teilnehmer/in bestätigt, dass er/sie keine medizinischen Kontraindikationen für die Ausübung des Radsports hat.
Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung erfordert eine gute Gesundheit und eine gute konditionelle Vorbereitung.  Der Teilnehmer erklärt, dass er diese Voraussetzung erfüllt.  Der Organisator empfiehlt eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei einem zugelassenen Sportarzt im Hinblick auf die Teilnahme an einem Sportereignis.
Der Organisator hat die für die Veranstaltung erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Der Teilnehmer erklärt, dass er sich strikt an die geltenden Maßnahmen hält, die vom Organisator jederzeit an die Umstände und die geltenden Vorschriften angepasst werden können.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn Symptome auftreten, die an COVID-19 erinnern, wie grippeähnliche Zustände, Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, eine laufende Nase oder ungewöhnliche Müdigkeit.
Risikogruppen wird die Teilnahme an der Veranstaltung nicht empfohlen.
COVID-19 ist ein hochansteckendes Virus, das zu schwerer Krankheit und zum Tod führen kann. Ein inhärentes Risiko, COVID-19 ausgesetzt zu sein, besteht an jedem öffentlichen Ort, an dem sich Menschen aufhalten. Die Anwesenheit bei der Veranstaltung ist völlig freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers und beinhaltet die Akzeptanz der Risiken, die mit der Exposition gegenüber COVID-19 oder einer anderen Infektionskrankheit verbunden sind, d. h. jeder Krankheit, die durch eine infektiöse und/oder toxische Substanz verursacht wird und durch die direkte oder indirekte Übertragung dieser Substanz durch eine lebende oder gut infizierte Person oder einen anderen Organismus auftritt. Der Organisator haftet nicht für eine Ansteckung mit COVID-19 oder einer anderen Krankheit infolge der Teilnahme oder Anwesenheit bei der Veranstaltung.

 

Artikel 11. Versicherungen
Haftpflicht- oder Unfallversicherungen sind Sache des Teilnehmers. Der Organisator übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Zwischenfälle vor, während oder nach der Veranstaltung. Ebenso können weder die Mitarbeiter, Assistenten oder Freiwilligen des Organisators vor, während oder nach der Veranstaltung haftbar gemacht werden.

 

Artikel 12. Zivilrechtliche Haftung
Der Veranstalter hat einen Vertrag abgeschlossen, dessen Zweck es ist, bis zu einer Höhe von CHF 5.000.000 pro Schadensfall die Haftpflicht zu decken, die den Versicherten im Falle von Personen- und/oder Sachschäden, einschließlich immaterieller Folgeschäden, die sich aus versicherten Personen- und/oder Sachschäden ergeben und Dritten zugefügt werden, aufgrund der Anwendung der Artikel 1382 bis 1386 des Zivilgesetzbuches aufgrund von Schäden, die sie in ihrer Eigenschaft als Veranstalter der beschriebenen Veranstaltung verursacht haben, obliegen könnte.


Artikel 13: Personenschäden, individuelle Unfallversicherung
Der Organisator betont, dass es von Vorteil ist, einen Personenversicherungsvertrag abzuschließen, der Personenschäden abdeckt, denen sie durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung ausgesetzt sein können. Es ist Sache des Teilnehmers, sich gegen diese Art von Schäden zu versichern. Lizenzinhaber sollten sich bei ihrem Verband vergewissern, dass sie ausreichend gegen Körperverletzungen versichert sind, die durch die Teilnahme an dieser Art von Veranstaltung entstehen können. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt es in ihrem eigenen Interesse und dem der Nichtlizenzierten, zumindest die vorgeschlagene Versicherung oder andere Garantien bei einem Versicherer ihrer Wahl abzuschließen.
Der Organisator kann daher nicht für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung und folglich auch nicht für Zwischenfälle oder Schadensfälle haftbar gemacht werden, die dem Teilnehmer vor, während oder nach der Veranstaltung zustoßen. In demselben Rahmen kann die individuelle Haftung aller Mitarbeiter, Assistenten und Mitglieder des Organisationsteams vor, während oder nach der Veranstaltung nicht übernommen werden.


Artikel 14: Schäden und materielle Haftung
Weder der Organisator noch sein Versicherer decken Schäden ab, die am Material und an der Ausrüstung der Teilnehmer entstehen könnten, insbesondere im Falle eines Sturzes oder Diebstahls. Es obliegt jedem Einzelnen, sich gegen diese Art von Risiken bei einem Versicherer seiner Wahl abzusichern.
Der Teilnehmer erkennt an, dass die Organisatoren nicht für die Bewachung persönlicher Gegenstände oder Objekte im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Schadens jeglicher Art verantwortlich sind. Gegenstände, Zubehör oder Fahrräder, die während des Wettkampfs an Dritte (Mitglieder der Organisation oder nicht) übergeben werden, werden unter der vollen Verantwortung des abgebenden Teilnehmers übergeben.
Im Falle eines Schadens, für den der Veranstalter haftbar gemacht werden kann, muss innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Erklärung per Einschreiben an den Veranstalter gesendet werden. Diese Erklärung muss die genauen und detaillierten Umstände des Schadensfalls sowie alle Belege enthalten, um eine Akte zu erstellen, die von den Versicherungsgesellschaften akzeptiert wird.


Artikel 15. Annullierung der Veranstaltung - höhere Gewalt - Haftung
General
Der Organisator haftet nur für einen ihm zurechenbaren Fehler, sofern diese Haftung nicht ausdrücklich in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde. Die Gesamthaftung des Organisators ist in jedem Fall auf die Entschädigung für direkte Schäden (ohne indirekte Schäden) beschränkt und kann niemals höher sein als der Wert der erbrachten Leistung, d. h. der Anmeldegebühren.
Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der sich der Kontrolle des Organisators entzieht und ihn (auch zeitweise) daran hindert, seine Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen. Dazu gehören (nicht erschöpfend), Nichtlieferung oder verspätete Lieferung oder Fehler von Lieferanten oder anderen vertraglich gebundenen Dritten, Anweisungen, Entscheidungen oder Eingriffe jeglicher Art durch eine öffentliche, administrative oder regulatorische Behörde ("fait du Prince"), Terrorismus oder terroristische Bedrohung, Wetterbedingungen (wie extreme Hitze, Gewitter, Sturm, Sturmböen, Überschwemmungen etc.), Feuer, Aufruhr, Krieg oder Kriegsgefahr, Aufstand, Epidemien, Pandemien (wie COVID-19), Quarantäne, Störungen eines Netzwerks oder einer Verbindung (Telekommunikation) oder der verwendeten Kommunikationsverbindung oder -systeme, Unruhen auf öffentlichen Straßen, Straßensperren, Streiks oder Aussperrungen, Demonstrationen und andere besorgniserregende Störungen.
Höhere Gewalt berechtigt nicht zu einer Rückerstattung der Anmeldegebühr oder einer anderen Form der Entschädigung.
Falls der Organisator die Veranstaltung aufgrund einer Epidemie oder Pandemie (wie COVID-19 und jede neue Welle davon) und/oder dringender Regierungsmaßnahmen ("höhere Gewalt") nicht stattfinden lassen kann, wird die Anmeldung automatisch auf das neue Datum oder die nächste Ausgabe der Veranstaltung übertragen.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Organisator, außer in Fällen höherer Gewalt, werden die Eintrittskarten gegen Eintrittskarten für eine neue/nächste Ausgabe der Veranstaltung ausgetauscht. Alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, wie z. B. Service- und Verwaltungsgebühren und zusätzliche Kosten (wie z. B. Merchandising, T-Shirts, Schulungsprogramm, Wohltätigkeitsveranstaltungen usw.), werden nicht zurückerstattet.


Artikel 16. Personenbezogene Daten und Rechte des geistigen Eigentums
Alle Daten über den Teilnehmer sind für den Organisator bestimmt.  Der Veranstalter und seine Partner werden diese Informationen für die Teilnahme an der Veranstaltung sowie für Marketing- und Kommunikationszwecke verwenden. Die Allgemeine Datenschutzverordnung 2016/679 über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sieht das Recht auf Zugang zu den Daten und auf deren Berichtigung vor.  Der Teilnehmer kann jederzeit die Berichtigung seiner personenbezogenen Daten verlangen, indem er die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Kontaktdaten verwendet.
Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit einer möglichen Nutzung Ihrer Daten, Ihres Fotos oder Ihrer Bildrechte in gedruckter, filmischer, videografischer oder anderer Form zu Werbezwecken zugunsten des Veranstalters und seiner Veranstaltungen einverstanden, ohne in diesem Zusammenhang eine Entschädigung zu fordern.
Der Teilnehmer erklärt, dass er weiß, dass Techniken eingesetzt werden können, die es ermöglichen, seinen genauen Standort jederzeit durch den Empfang von Signalen zu ermitteln, die von dem Chip ausgesendet werden, der in dem vom Teilnehmer getragenen Teilnahmenachweis integriert ist. Der Teilnehmer ermächtigt den Organisator, diese Information zu veröffentlichen, damit jeder sie einsehen kann.
Der Teilnehmer erteilt dem Organisator die Erlaubnis, seinen Standort in Echtzeit (Live-Tracking) in einer oben definierten Weise zu verfolgen, um diese Daten in einer Datei zu speichern, sie an Dritte weiterzugeben und im Internet, über soziale Medien und mobile Anwendungen zu veröffentlichen.

Artikel 17. Bemerkungen/Beschwerden
Bemerkungen müssen über einen der eingangs erwähnten Kanäle gesendet werden.  Der Organisator wird sich stets angemessen bemühen, jede über einen der oben genannten Kanäle eingegangene Bemerkung innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Eingang zu bearbeiten.  Wenn dies nicht gelingt, teilt der Organisator dies dem Teilnehmer mit und schlägt ihm eine andere Frist vor.  


Artikel 18 Sonderfälle
Alle Sonderfälle, die nicht in den Regeln vorgesehen sind, werden vom Organisator entschieden und sind nicht anfechtbar.
Der Organisator behält sich das Recht vor, die vorliegenden Regeln jederzeit zu ändern, um die geltenden Bestimmungen einzuhalten und die Interessen und die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Teilnahme am Wettbewerb bedeutet, dass Sie die vorliegenden Regeln in ihrer Gesamtheit akzeptieren.

Artikel 19. Gültigkeit von Klauseln
Wenn ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder rechtswidrig sind, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Artikel dieser Bedingungen.


Artikel 20. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Diese allgemeinen Regeln können sich ändern, und der Organisator behält sich das Recht vor, sie je nach Umständen und Zeitraum zu ändern. Die Regeln können auf der offiziellen Website der Veranstaltung eingesehen und heruntergeladen werden. Jeder registrierte Teilnehmer verpflichtet sich, die Regeln zur Kenntnis genommen zu haben und sie in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren. Für ihre Auslegung und Einhaltung sind das luxemburgische Gesetz und die Straßenverkehrsordnung die offizielle Rechtsgrundlage. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich dieser Bedingungen sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Veranstalters zuständig.
 

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